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Vereinbarung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten
im Auftrag der Ipsos GmbH
Diese Vereinbarung gilt ergänzend zu der „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Ipsos GmbH und Mystery Shoppern auf Basis freier Mitarbeit“. Sie regelt den Umgang mit allen personenbezogenen Daten, welche der Mystery Shopper für die Ipsos GmbH bei der Ausführung von Mystery-Shopping-Aufträgen erhebt.

Im Rahmen der von ihm übernommenen Aufträge erhält der Mystery Shopper von der Ipsos GmbH (ggf. über deren jeweiligen externen Auftraggeber) Vorgaben über die Art und Weise der Informationserhebung. Dies schließt Angaben über den/die zu beurteilenden Händler bzw. das Unternehmen, die Art der Tätigkeit (z.B. Mystery Shopping, Store Check, Call Center Check oder Promotion Check), die dabei zu erhebenden Daten (in Form von detaillierten Auswertungsbögen über die zu beurteilende Serviceleistung) sowie über den Zeitraum ein, in dem der Auftrag auszuführen ist. Es sind ausschließlich die im jeweiligen Auswertungsbogen angegebenen Felder auszufüllen und darüber hinaus keine weiteren Daten zu erheben. Die dabei erhobenen Angaben können personenbezogen sein, und zwar insbesondere soweit sie eine Identifizierung der vom Mystery Shopper kontaktierten Mitarbeiter des zu beurteilenden Händlers/Unternehmens erlauben (z.B. wenn der Name des Mitarbeiters anzugeben ist). Betroffen von der Datenerhebung sind daher insbesondere diese Mitarbeiter. Die Informationserhebung dient ausschließlich der Qualitätsprüfung des Services des Händlers/Unternehmens gemäß des der Ipsos GmbH ihrerseits erteilten Auftrags. Im Übrigen ergeben sich der Gegenstand und die Dauer des Auftrags, der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen aus dem jeweils vom Mystery Shopper übernommenen Auftrag.

Die Ipsos GmbH bleibt Herr der Daten. Der Mystery Shopper darf die Daten ausschließlich gemäß den Vorgaben des Einzelauftrages erheben und verarbeiten und nicht für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter verwenden. Er hat insbesondere die ausgefüllten Auswertungsbögen gegenüber Dritten geheimzuhalten und gemäß den Vorgaben des Einzelauftrages unmittelbar an die Ipsos GmbH (oder die von ihr benannte Stelle) zu übermitteln. Hierbei sind die vorgegebenen Schutzmaßnahmen zu beachten (insbesondere sind Auswertungsbögen in Papierform für Dritte unzugänglich in verschlossenen Behältnissen und/oder Umschlägen aufzubewahren; digitalisierte Auswertungsbögen sind nur in verschlüsselter und/oder passwortgeschützter Form aufzubewahren auf Geräten, die nach dem Stand der Technik per Log-In, Firewall, Malwareschutz und Backup gegen unbefugte Zugriffe und gegen Datenverlust geschützt sind), einschließlich der Sicherungsmaßnahmen für die Übermittlung (je nach Auftrag insbesondere Postversand im Schutzumschlag bzw. elektronischer Versand in verschlüsselter Form oder über verschlüsselte Verbindung). Im Rahmen des Einzelauftrages hat der Mystery Shopper die Daten ggf. zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Die auftragsgegenständliche Datenerhebung und –verarbeitung ist vom Mystery Shopper persönlich auszuführen, eine Einschaltung Dritter ist nicht zulässig. Hat der Mystery Shopper den Verdacht, dass auftragsgegenständliche Daten unberechtigt Dritten zur Kenntnis gelangt sind oder sonst schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei der Datenerhebung oder –verarbeitung vorliegen, so hat er die Ipsos GmbH unverzüglich zu informieren. Nach Beendigung des Auftrags hat der Mystery Shopper die erhobenen Daten (insbesondere die Auswertungsbögen) an die Ipsos GmbH herauszugeben und bei ihm verbliebene Kopien – bei digitalen Auswertungsbögen auch alle elektronischen Kopien – zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen.


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